Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Definition

1.1 Übersetzung

Für die Zwecke dieses Dokuments versteht man unter Übersetzung die Übertragung einer schriftlich festgehaltenen Mitteilung und die anschließende Überprüfung des Textes durch denselben Übersetzer – einen Menschen. Das Korrekturlesen durch einen zweiten Übersetzer oder Korrekturleser wird separat berechnet.

1.2 Sprachliches Korrektorat

Unter dem Korrektorat sind sprachliche Korrekturen (Rechtschreibung, Tippfehler usw.) zu verstehen, ohne dass der Ausgangstext berücksichtigt wird.

1.3 Unabhängiges Korrektorat

Unabhängiges Korrekturlesen bedeutet, dass eine von einem anderen Übersetzer erstellte Übersetzung unter Berücksichtigung des Ausgangstextes geprüft wird. Der Auftraggeber stellt dem Korrekturleser den Ausgangstext zur Verfügung. Wenn die Übersetzung eine unabhängige Korrektur in Form eines wesentlich überarbeiteten Textes erfordert, empfiehlt es sich, einen Stundensatz für jede angefangene Arbeitsstunde zu verwenden.

1.4 Nachbearbeitung

Unter der Nachbearbeitung (Redaktion) eines automatisch übersetzten Textes wird die Überprüfung und Anpassung des Ergebnisses einer maschinellen Übersetzung verstanden. Übersetzungs-, Korrektur- und Nachbearbeitungstätigkeiten werden im Folgenden zusammenfassend auch als Übersetzung/Übersetzen/Übersetzungsvorgang bezeichnet.

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1 Der Übersetzer führt seine Arbeit selbstständig nach bestem Wissen und Gewissen und mit der gebotenen beruflichen Sorgfalt aus.

2.2 Alle Informationen, die der Übersetzer während oder im Zusammenhang mit der Übersetzungsaufgabe erhält und die nicht nachweislich öffentlicher Natur sind, werden als streng vertraulich betrachtet.

2.3 Der Übersetzer hat die Grundsätze der Berufsethik, insbesondere im Bereich des Schutzes geistigen Eigentums, zu beachten. Nutzt er elektronische Textverarbeitungsprogramme, hat er sicherzustellen, dass deren Verwendung nicht gegen die Grundsätze des Datenschutzes verstößt. Dabei hat er sich an den Ethikkodex des Verbandes der Dolmetscher und Übersetzer zu halten.

3. Empfohlene Vertragsbedingungen

3.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, richtet sich der Preis für eine Übersetzungsleistung nach der Wortanzahl des Ausgangstextes. Es werden mindestens 250 Wörter des Ausgangstextes berechnet. Übersetzer und Auftraggeber können auch eine andere Berechnungsmethode vereinbaren, z. B. pro Normseite (NS) des Ausgangs- oder Zieltextes (1800 Zeichen inklusive Leerzeichen) oder pro Zeile (60 Zeichen inklusive Leerzeichen).

3.2 Die übliche Bearbeitungszeit für eine Übersetzung beträgt 2.000 Wörter im Ausgangstext pro Arbeitstag. Der Tag des Eingangs des Ausgangstextes vom Kunden und der Tag der Lieferung der Übersetzung an den Kunden werden bei dieser Frist nicht mitgerechnet.

3.3 Bei terminologisch anspruchsvollen Aufträgen stellt der Kunde dem Übersetzer die Kontaktdaten eines Fachberaters für Terminologie oder ein Terminologiewörterbuch/Glossar zur Verfügung.

3.4 Übersetzungen, Korrektorate und Nachbearbeitungen werden nach Aufwand, Fachwissen, Kreativität und benötigten Tools vergütet. Der Standardpreis für einen Übersetzungsauftrag gilt, wenn der Ausgangstext ein gängiger, leicht verständlicher und bearbeitbarer Text in einem Standardformat ist und die Übersetzung innerhalb eines Standardzeitraums benötigt wird. Bei langfristiger Zusammenarbeit oder anspruchsvolleren Aufgaben empfiehlt sich eine Anpassung des Stundensatzes als Prozentsatz des Grundpreises. Die Komplexität der Aufgabe hängt im Wesentlichen von folgenden Aspekten ab:

- eng spezialisierte Inhalte,

- schlecht lesbarer Ausgangstext (z. B. kleine Schriftart, schwacher oder unscharfer Druck, handschriftlicher oder korrigierter Text, fehlerhaft oder schlecht gescannter Text, mangelhafte Formulierung des Ausgangstextes in Bezug auf Grammatik, Stil oder Inhalt),

- Text, der auf Papier oder in einer nicht editierbaren Datei eingereicht wurde,

- komplexe Formatierungen, die eine spezielle Bearbeitung erfordern (z. B. Listen, Tabellen),

- anspruchsvolle stilistische Bearbeitung (insbesondere für Reden und andere Texte, die für die öffentliche Präsentation bestimmt sind),

- die Einarbeitung in verbindliche Terminologie und die Einhaltung spezifischer prozessualer, stilistischer oder typografischer Anforderungen, Richtlinien oder Handbücher (Style Guides), die vom Auftraggeber verlangt werden,

- Werbetexte

- Übergabe des Übersetzungsspeichers (TM),

- Expressübersetzung (mehr als 2.000 Wörter/Tag oder kurze Lieferzeit),

- Übersetzungen an Wochenenden und Feiertagen,

- Übersetzung von Audio- und Videoaufnahmen,

- Übersetzung von Präsentationen.

Bei Übersetzungen in schwer editierbaren Dateien (z. B. PDF, MS PowerPoint, MS Excel und DTP-Formate) kann ein Stundensatz für jede begonnene Arbeitsstunde verwendet werden.

3.5 Bei der Nachbearbeitung (Redaktion) maschineller Übersetzungen (MTPE) ist ebenfalls ein Stundensatz üblich. Vor Auftragsannahme empfiehlt es sich, dass sich der Post-Editor mit der Qualität der maschinellen Übersetzung vertraut macht. Kostenlos erstellte maschinelle Übersetzungen sind für die Nachbearbeitung ungeeignet bzw. erhöhen deren Komplexität.

3.6 Bei der Verwendung computergestützter Übersetzungstools (CAT-Tools) empfiehlt es sich, die Methode zur Berechnung des Übersetzungsumfangs (z. B. Daten aus einem Texteditor oder einem CAT-Tool) im Voraus festzulegen. Bei Verwendung einer CAT-Analyse zur Preisberechnung muss weder eine teilweise Übereinstimmung (Fuzzy Match) noch eine vollständige Übereinstimmung (Perfect/Exact Match) Grund für eine Preissenkung sein.

3.7 Stellt ein Übersetzer ein Übersetzungsteam zusammen, wird er Teamleiter. Hierfür steht ihm auf eine Vergütung für seine organisatorischen Leistungen zu. Wird er vom Auftraggeber nicht gesondert vergütet, kann er bis zu 10 % der Vergütung seiner Kollegen verlangen.

3.8 Übersetzungsarbeiten am Arbeitsplatz des Kunden werden üblicherweise nach Stundensatz abgerechnet. Der Kunde stellt geeignete Arbeitsbedingungen und die notwendige technische Ausstattung.

3.9 Die Erstellung eines Glossars wird mit einem Stundensatz abgerechnet.

3.10 Bei größeren Aufträgen oder für unbekannte Kunden ist der Übersetzer berechtigt, vor Lieferung der Übersetzung eine Anzahlung zu verlangen oder bei längerfristigen Übersetzungen eine Teilrechnung zu vereinbaren. Wenn sich der Kunde mit der Zahlung der Anzahlung oder der Rechnungen für Teillieferungen um mehr als 10 Tage in Verzug befindet, ist der Übersetzer berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Verbindlichkeiten auszusetzen.

3.11 Der Auftrag ist erst nach Bestätigung der Annahme durch den Übersetzer gültig.

3.12 Ist der Auftraggeber eine Agentur (oder ein anderer Vermittler), hat der Übersetzer Anspruch auf Zahlung des Honorars, unabhängig davon, ob der Endkunde die Agentur bezahlt hat.

3.13 Wenn der Auftraggeber die Tätigkeit des Übersetzers für den in der Bestellung vereinbarten Zeitraum und zu den darin genannten Bedingungen storniert, muss er dem Übersetzer das vereinbarte Honorar für den bereits nachweislich erstellten Teil der Übersetzung sowie alle nachweislich entstandenen Kosten bezahlen.